bundesInnerhalb des Bundes sind die Mittel- und Unterbehörden hauptsächlich auf die spezifischen Bereiche begrenzt, die in den Artikeln Art. 87, 87b und 87d GGBundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland § 1 Geltungsbereich 1. Räumlich: Für